Mitarbeiter räumt bei Schnee den Zugang zu einem Gebäude

Winterdienst im Rhein-Neckar-Kreis

Wir geben Eis und Schnee keine Chance. Noch bevor das Leben auf den Straßen erwacht, waren wir schon vor Ort.

Ihre Räumpflicht in verlässlichen Händen

Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sind Sie für die Räumung von Schnee und das gefahrlose Begehen Ihres Grundstücks verantwortlich. In den meisten Kommunen gilt die sogenannte Streupflicht.

Sie können diese Pflicht an Ihre Mieter übertragen, selbst räumen oder sie von vornherein in unsere Hände legen. Wir behalten die örtliche Wettervorhersage im Blick und sind unterwegs, sobald sich Schnee oder überfrierende Nässe abzeichnet.

Unser Winterdienst umfasst

  • Räumen von Gehwegen und Zuwegen
  • Räumen von Zufahrten und Parkflächen
  • Streudienst gegen Glätte
  • Maschinelle Schnee- und Eisbeseitigung
  • Flächen jeder Größe
  • Betreuung von Gewerbeflächen
  • Kontrollgänge bei kritischer Wetterlage
  • Saisonverträge für den ganzen Winter

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